AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Fastenferien

* Einleitung

Die Allgemeinen Geschäfts Bedingungen regeln das Verhältnis zwischen der Organisatorin Regula Schwarz Obrero (nachfolgend RSO) und der teilnehmenden Person bei Fragen und Unklarheiten.

*Leistungen

Die persönliche und professionelle Unterstützung bei Fasten-Unpässlichkeiten ist Bestandteil der Fastenwoche. Medizinische Leistungen im eigentlichen Sinne können nicht erbracht werden, es handelt sich nicht um «Heilfasten» unter ärztlicher Leitung.
RSO organisiert die Fastenwander-Woche gemäss Ausschreibung auf www.umweg.ch, das beinhaltet Organisation mit dem Hotel, Fastenverpflegung, Wander- und Begleitprogramm.
Es ist mir ein besonderes Anliegen, bei auftretenden Schwierigkeiten stets gute Lösungen zu finden, was mir auch regelmässig gelingt.

*Programmänderungen

Die Wanderungen finden in der Regel bei jeder Witterung statt. Auch in Ihrem Interesse behalte ich mir vor, das Programm den Umständen entsprechend und dem Wohle Aller anzupassen. Mit der Anmeldung erklären Sie sich mit allfälligen Programmänderungen einverstanden. Änderungen des Tagesprogramms oder der Verzicht auf einzelne Angebote begründen keine Ersatzforderungen.

*Voraussetzungen der Teilnehmerinnen und der Teilnehmer

Dieses Fastenwander-Angebot dient der Gesundheitsprophylaxe und ist ausschliesslich für Gesunde geeignet. Jede Teilnehmerin, jeder Teilnehmer nimmt eigenverantwortlich an dem Fastenseminar teil. Gesund ist, wer sich körperlich wohl fühlt und geistig-seelisch stabil ist und keine Medikamente braucht. Die Abklärung der Gesundheit liegt in der Verantwortung der Teilnehmenden.
Zum Beispiel dürfen Menschen mit Abhängigkeiten (z. B. Alkohol, Drogen) nicht teilnehmen, auch solche mit früherer oder aktueller Essstörung dürfen nicht fasten. Ebenso keine Schwangeren oder Menschen mit einem BMI unter 18,5. Nach Operationen und schweren Infekten/Grippe braucht es eine ausreichende Regenerationszeit vor einer Fastenkur. Fragen Sie gerne bei mir nach.
Falls Sie dennoch regelmäßig Medikamente einnehmen oder Zweifel hegen, kontaktieren Sie bitte vor Buchung der Fastenwoche mich oder ihren Arzt, er/sie kann Ihnen ein Attest für die Teilnahme ausstellen.
Die geeignete Ausrüstung ist ebenfalls Voraussetzung und in Ihrer Verantwortung.
Die Weisungen der Leiterin sind zu befolgen für einen sicheren, guten Ablauf und zum Wohle aller Teilnehmenden.
Teilnehmende welche diese Voraussetzungen nicht erfüllen, können von der Leitung ohne Anspruch auf anteilige Rückerstattung der Kosten ausgeschlossen werden.
Mit der Buchung versichern Sie, dass Sie diese Voraussetzungen erfüllen.
Jede teilnehmende Person erklärt mit der Buchung, dass sie eigenverantwortlich handelt, dafür die volle Verantwortung während des gesamten Fastenseminars trägt und dass sie ausreichend versichert ist. Die Kosten für einen Rücktransport oder einen Rettungsdienst aufgrund einer Verletzung während der Fasten-Wanderwoche trägt die teilnehmende Person selbst.

*Buchung, Haftung und Haftungsausschluss

Ihre Buchung wird mit dem Ausfüllen und Absenden des Anmeldeformulars auf unserer Webseite oder per E-Mail verbindlich, sobald Sie von RSO eine Bestätigung per E-Mail erhalten haben. Mit der Buchung anerkennen Sie ausdrücklich die Selbstverantwortung für die Teilnahme sowohl aus körperlicher als auch aus psychischer Sicht und dass jegliche Haftung von RSO, im Rahmen des gesetzlichen zulässigen Rahmens, ausgeschlossen wird.
Pauschalpreis
Die Preise verstehen sich pro Person in CH-Franken. Im Preis inbegriffen sind Organisation und Leitung, Unterkunft gemäss Buchung und Fastenverpflegung gemäss Ausschreibung. Die Wanderungen sind so ausgewählt, dass in der Regel mit öffentlichen Verkehrsmitteln gereist wird. Nicht inbegriffen: Kurtaxe, private Fahrten sowie An- und Rückreise.
Zahlungsbedingungen
Die Platzvergabe erfolgt bis zur maximalen Teilnehmerzahl in der Reihenfolge der Anzahlungs-Eingänge von Fr. 200.-. Die restliche Seminargebühr ist bis 4 Wochen vor Beginn fällig, die Hotelkosten und Kurtaxe werden separat mit dem Hotel abgerechnet.

*Annulation der Fastenbegleitung:

Die Abmeldung eines Seminars ist mit administrativem Aufwand verbunden und muss schriftlich eingereicht werden. Zur Deckung der Unkosten werden folgende Kosten der Fastenbegleitung verrechnet:

  • bis 41 Tage vor der Abreise: Bearbeitungsgebühr von Fr. 80.-
  • 40 bis 22 Tage vor der Abreise: 50%
  • 21 bis 0 Tage vor der Abreise: 100%
  • Anstelle einer Annulation kann eine Ersatzperson unter den bestehenden Vertragsbedingungen die Fastenferien antreten. Dabei erhebt die Veranstalterin eine Bearbeitungsgebühr von Fr. 80.-. Sollten Sie die Fastenwoche vorzeitig abbrechen oder unterbrechen, erfolgt keine Rückerstattung der Seminarkosten.

*Kosten Hotelunterkunft bei Annulation:

Die Hotelreservation wird von RSO lediglich vermittelt und wird zwischen Hotel und Gästen rechtlich separat geregelt. Bitte klären Sie das direkt mit dem Hotel ab.

*Annulations-Kostenschutz und Versicherung

Ich empfehle den Abschluss einer Annulationskosten-Versicherung, diese ist nicht inbegriffen. Die Unfall-Versicherung ist Sache der Teilnehmenden.

*Rückerstattungsbedingungen bei Nichtdurchführung

Melden sich für eine Fasten-Woche weniger als 5 TeilnehmerInnen an, oder liegen andere Umstände vor (z.B. höhere Gewalt, behördliche Anordnung, etc.), die eine Durchführung verhindern, kann die Veranstalterin kurzfristig vom Vertrag zurücktreten, Sie werden umgehend informiert. Sofern kein gleichwertiges Ersatzprogramm angeboten wird, haben Sie Anspruch auf Rückvergütung der bereits erfolgten Zahlungen an die Fastenleitung. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.

*Gewährleistung

Gewährleistungsansprüche müssen innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Fastenwanderwoche an RSO gerichtet werden. Nach Ablauf dieser Frist können Sie diese Ansprüche nur geltend machen, wenn Sie ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist gehindert waren und nach Wegfall des Hinderungsgrundes die Geltendmachung unverzüglich nachgeholt haben.

*Datenschutz und Geheimhaltung

Beschaffung, Bearbeitung und Nutzung der personenbezogenen Daten unterstehen der schweizerischen Gesetzgebung (insbesondere Bundesgesetz über den Datenschutz, DSG, und Verordnung zum Bundesgesetz über den Datenschutz, VDSG). Die Daten sind jederzeit durch angemessene und dem aktuellsten Stand der Technik entsprechende Massnahmen geschützt. Persönliche Daten werden nicht weitergegeben, sofern dies für die Erfüllung eines Vertrags nicht zwingend notwendig ist und eingewilligt wurde oder keine gesetzliche Verpflichtung hierfür besteht. Ungeachtet dessen gelten die gesetzlichen oder aufsichtsrechtlichen Auskunfts- bzw. Meldepflichten.

*Anwendbares Recht, Gerichtsstand

Die vertraglichen Beziehungen zwischen Ihnen und Regula Schwarz Obrero unterliegen schweizerischem Recht. Gerichtsstand ist Winterthur.
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages ganz oder teilweise nicht rechtswirksam oder nicht durchführbar sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages nicht berührt.
Nebenabreden zu diesem Vertrag bestehen nicht. Änderungen und/oder Ergänzungen bedürfen der Schriftform.

Regula Schwarz Obrero, November 2023