AGB
AGB – Fastenferien

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Fastenferien
1. Anmeldung und Bezahlung
Anmeldungen können schriftlich, telefonisch oder elektronisch erfolgen, sie werden schriftlich bestätigt. Die Anmeldung ist mit dem Eingang der Anzahlung von SFr. 200.- gültig. Die Platzvergabe erfolgt bis zur maximalen Teilnehmerzahl in der Reihenfolge der Anzahlungseingänge. Die restliche Seminargebühr ist bis 1 Monat vor Beginn fällig, die Hotelkosten werden separat vor Ort bezahlt.
2.Teilnahmebedingungen
Die vom Umweg angebotene Fastenwoche ist ein Fasten für gesunde Erwachsene. Die Abklärung der Gesundheit liegt in der Verantwortung der Teilnehmenden. Im Zweifelsfall soll mit einem Arzt Rücksprache gehalten werden.
Nicht fasten sollten unter Anderem:
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Menschen mit einer früheren oder aktuellen Essstörung.
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Ebenso sollen untergewichtige Personen nicht fasten, das heisst die Fastenwoche setzt einen BMI von mindestens 18,5 voraus.
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Schwangere und stillende Frauen sollen nicht fasten.
Die Teilnehmenden übernehmen die Verantwortung für eine den Verhältnissen angepasste Ausrüstung. Sie sind verpflichtet allfällige gesundheitliche Probleme oder sonstige Risiken möglichst vor, und auch während der Fastenwander-Woche der Leiterin mitzuteilen. Die Weisungen der Leiterin sind zu befolgen. Teilnehmende welche diese Voraussetzungen nicht erfüllen, können von der Leiterin ohne Anspruch auf Rückerstattung der Kosten ausgeschlossen werden.
3. Pauschalpreis
Die Preise verstehen sich pro Person in CH-Franken. Im Preis inbegriffen sind Organisation und Leitung, Unterkunft im Doppel-, Einzel- oder Mehrbettzimmer und Fastenverpflegung gemäss jeweiliger Ausschreibung. Die Wanderungen sind so ausgewählt, dass in der Regel mit öffentlichen Verkehrsmitteln gereist wird. Nicht inbegriffen: Kurtaxe, private Fahrten sowie An- und Rückreise (ist in der Lodge Weissbad inbegriffen). Wellness ist gemäss Ausschreibung beim Hotelangebot inklusive.
3.1 Annulations-Regelung
Kosten Fastenbegleitung: Die Abmeldung einer Reise ist mit administrativem Aufwand verbunden und muss schriftlich eingereicht werden. Bitte beachten Sie folgende Regelung. Zur Deckung der Unkosten werden folgende Kosten der Fastenbegleitung verrechnet:
bis 41 Tage vor der Abreise: Bearbeitungsgebühr von Fr. 80.-
40– 22 Tage vor der Abreise: 50%
21 – 0 Tage vor der Abreise: 100%
Anstelle einer Annulation kann eine Ersatzperson unter den bestehenden Vertragsbedingungen die Fastenferien antreten. Dabei erhebt die Veranstalterin eine Bearbeitungsgebühr von Fr. 80.-. Sollten Sie die Fastenferien vorzeitig abbrechen oder unterbrechen, erfolgt keine Rückerstattung.
Kosten Hotelunterkunft bei Annulation: Bitte direkt mit dem Hotel abklären.
3.2 Annulations-Kostenschutz und Versicherung
Ich empfehle den Abschluss einer Annulationskosten-Versicherung, diese ist im Pauschalpreis nicht inbegriffen. Versicherung, wie zum Beispiel für Unfall, ist dringend empfohlen und Sache der Teilnehmenden.
3.3 Umweg
Melden sich für eine Fastenferien-Woche weniger als 5 TeilnehmerInnen an, oder liegen andere Umstände vor (z.B. höhere Gewalt, behördliche Anordnung, etc.), die eine Durchführung verhindern, kann die Veranstalterin kurzfristig vom Vertrag zurücktreten. Sofern kein gleichwertiges Ersatzprogramm angeboten wird, haben Sie Anspruch auf Rückvergütung der bereits erfolgten Zahlungen an die Fastenbegleitung. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.
4. Programmänderungen
Die Wanderungen finden in der Regel bei jeder Witterung statt. Auch in Ihrem Interesse behalte ich mir vor, das Programm den Umständen entsprechend und dem Wohl Aller anzupassen. Mit der Anmeldung erklären Sie sich mit allfälligen Programmänderungen einverstanden. Es ist der Fasten-Wander-Leiterin vorbehalten, das Programm auch unterwegs abzuändern.
5. Schadenersatz
Die Veranstalterin bietet Ihnen grösstmögliche Sicherheit; trotzdem kann ein Restrisiko nie vollständig ausgeschlossen werden. Mit der Buchung anerkennen Sie ausdrücklich diesen Sachverhalt und verzichten auf jegliche Ansprüche, auf Schadenersatz oder anderweitige Haftung.
6. Anwendbares Recht, Gerichtsstand
Die vertraglichen Beziehungen zwischen Ihnen und umweg.ch unterliegen schweizerischem Recht. Gerichtsstand ist Winterthur.
Januar 2022